JETZT ANMELDEN ZUR MINI MYSTERY TOUR 2026!

Gokart-Feeling pur.

DAS EVENT-HIGHLIGHT AM 29. August 2026

Seien Sie dabei, wenn es wieder heißt: Gokart-Feeling pur! Am 29. August 2026 lädt die MINI Mystery Tour zu einem ganz besonderen Erlebnis ein.

Was Sie erwartet? Das bleibt vorerst unser Geheimnis.

Nur so viel sei gesagt: Freuen Sie sich auf einen Tag voller Überraschungen, spannender Momente und unvergesslicher Eindrücke auf einer rund 200 km langen Strecke.

Starten Sie gemeinsam mit anderen MINI Begeisterten in ein Abenteuer, bei dem nicht das Ziel, sondern der Weg im Mittelpunkt steht.

Und nach einem ereignisreichen Tag dürfen Sie sich auf einen genussvollen Ausklang freuen – mit leckeren Speisen, erfrischenden Drinks und einer entspannten Atmosphäre, in der Sie die Erlebnisse des Tages Revue passieren lassen können.

Natürlich wartet am Ende auch eine Siegerehrung, bei der die besten Teilnehmer feierlich ausgezeichnet werden.

Neugierig geworden? Dann sichern Sie sich Ihren Platz und werden Sie Teil der MINI Mystery Tour 2026.

Treffpunkt & Ziel:

Start der Tour sowie Zielgerade ist unser Autohaus E. Brinkmann, Wörpedorfer Str. 16 in 28879 Grasberg.

Startgebühr:

50,- € pro Person inkl. MwSt. – inklusive Verpflegung & Startnummer. Die Startgebühr gilt pro Person und nicht pro Auto.

Zahlungsinformationen:

Nach Ablauf der Anmeldefrist erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung per E-Mail. Die Bezahlung können Sie bequem nach Rechnungserhalt in einer separaten E-Mail über den Zahlungslink von bezahl.de vornehmen. Bitte beachten Sie die angegebene Zahlungsfrist. (Aus organisatorischen Gründen ist eine Barzahlung leider nicht möglich.)

Anmeldeschluss ist der 15.07.2026.
Die Teilnehmerplätze sind begrenzt – eine frühzeitige Anmeldung wird empfohlen!

Seien Sie dabei und erleben Sie einen Tag voller Emotionen, Fahrspaß und Überraschungen bei der MINI Mystery Tour 2026!

Wir freuen uns auf Sie!

Ihre Bobrink MINI Teams

Teilnahmebedingungen

Fahrer müssen mindesten 18 Jahre alt sein und einen in der EU gültigen Führerschein besitzen.

Als Beifahrer kommt grundsätzlich jede Person in Frage. Wir übernehmen jedoch keinerlei Haftung. Es ist für sie ebenfalls die Startgebühr in Höhe von 50,- € inkl. MwSt. zu zahlen.

Teilnehmerplätze:
Die Teilnehmerplätze sind begrenzt, hier gilt: “first come, first served”. Ein Bestätigungsschreiben erreicht Sie nach dem Anmeldeschluss. Wir informieren Sie ebenso, wenn alle Plätze bereits belegt sind und wir eine Warteliste führen. 

Fotos & Videos: Wir weisen darauf hin, dass während der Veranstaltung Fotos gemacht werden, die auch in sozialen Netzwerken (Facebook, Instagram) veröffentlicht werden. Rechtsgrundlage dieser Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f DS-GVO. Interessenabwägung: Der Veranstalter hat das Recht seine Veranstaltung öffentlich wirksam zu dokumentieren, solange er die schutzwürdigen Interessen der Betroffenen berücksichtigt. Mit der Teilnahme am Event habe ich zur Kenntnis genommen, dass Übersichts- & Gruppenfotos erstellt werden, auf denen ich und/oder meine Begleitung ggf. zu erkennen sind. Sofern Portraitaufnahmen angefertigt werden, wird meine Einwilligung gesondert eingeholt.

Hinweis:
Für die Routenfahrt ist ein Navigationssystem oder ein Internetfähiges Mobiltelefon erforderlich.

Absagen: Wenn Sie verhindert sind, würden wir uns freuen, wenn Sie absagen und Ihren Platz freigeben, damit Personen auf der Warteliste eine Chance haben noch nachzurutschen. Vielen Dank.

Haftungsausschluss

Die Teilnehmer*innen (Fahrer*in, Beifahrer*in, Fahrzeugeigentümer*in und – halter*in) nehmen auf eigene Gefahr an der „MINI Mystery Tour 2026“ teil. Sie tragen die alleinige Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzen Fahrzeug verursachten Schäden, soweit kein Haftungsausschluss nach oder vor dieser Ausschreibung vereinbart wird. Soweit der/die Fahrer*in/Beifahrer*in nicht selbst Fahrzeugeigentümer*in und -halter*in des von ihm/ihr benutzten Fahrzeuges ist, stellt er/sie den im nachstehenden Haftungsverzicht genannten Personenkreis auch von jeglichen Ansprüchen des/der Fahrzeugeigentümers*in und -halter*in frei. • Den Veranstalter, dessen Beauftragte und Helfer*innen • Behörden und andere Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen, soweit evtl. ein Unfall oder Schaden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Die Beschränkung der Haftung gilt im gleichen Umfang für die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des genannten Personenkreises. Die Teilnehmer*innen verzichten auch auf Schadensersatzansprüche gegen den Veranstalter, sowie den Straßenbaulastträger, die durch die Beschaffenheit, der bei der Veranstaltung zu benutzenden Straßen samt Zubehör verursacht sein könnten. Die Teilnehmer*innen versichern, dass das gemeldete Fahrzeug in allen Teilen den zutreffenden Gesetzen, Ordnungen und technischen Bestimmungen entspricht und Fahrer*in und Beifahrer*in bei Fahrberechtigung eine gültige Fahrerlaubnis zum Führen des gemeldeten Kraftfahrzeuges in der Bundesrepublik Deutschland besitzen. Sie sind für die Verkehrssicherheit Ihres Fahrzeugs selbst verantwortlich. Eine Überprüfung findet durch uns nicht statt. Das Fahrzeug muss zum Straßenverkehr zugelassen und ordnungsgemäß versichert sein. Wir empfehlen jedem Teilnehmer, mit seiner Kfz-Versicherung abzustimmen, ob und wenn ja, in welchem Umfang die Rallye durch die Kfz-Versicherung abgedeckt ist und gegebenenfalls den Abschluss von Ergänzungsversicherungen. Die Regeln der Straßenverkehrsordnung und der Straßenverkehrszulassungsordnung sind einzuhalten. Der Teilnehmer sichert zu, nicht unter dem Einfluss alkoholischer Getränke oder sonstiger die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigender Substanzen zu stehen. Dem Teilnehmer ist bekannt, dass es sich bei der Rallye um eine Veranstaltung mit erhöhtem Gefahrenpotenzial handelt. Die Teilnahme an der Rallye erfolgt daher auf eigenes Risiko. Die Firma Bobrink & Co. GmbH, Bobrink GmbH, Bobrink-Carstream GmbH und Autohaus E. Brinkmann GmbH, nachfolgend “Bobrink Gruppe”, haftet nach Maßgabe gesetzlicher Bestimmungen für einen Schaden, sofern ihr, ihrem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nicht lediglich leicht fahrlässiges Verhalten nachzuweisen ist. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Bobrink Gruppe oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Bobrink Gruppe beruhen, haftet die Bobrink Gruppe unbegrenzt. Für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Bobrink Gruppe oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Bobrink Gruppe beruhen, haftet die Bobrink Gruppe ebenso unbegrenzt.

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